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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02   

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https://dejure.org/2002,18565
LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02 (https://dejure.org/2002,18565)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2002 - 4 Sa 499/02 (https://dejure.org/2002,18565)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2002 - 4 Sa 499/02 (https://dejure.org/2002,18565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Schlüssigkeit einer Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst; Eingruppierung eines Angestellten in eine den Fähigkeitsmerkmalen der auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe; Darlegungslast und Beweislast des Angestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02
    Diese Grundsätze können auch auf den Fall der Verweisung der Zeit- bzw. Bewährungsaufstiegs übertragen werden, soweit die Mitteilung der Eingruppierung die für den Zeit- bzw. Bewährungsaufstieg maßgeblich Vergütungs- und Fallgruppe bezeichnet (vgl. BAG v. 26.04.2000 -- 4 AZR 157/99 -- = AP Nr. 3 zu § 22 MTAng-LV).
  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 548/89

    Eingruppierung eines Laboringenieur als technischer Angestellter - Einordnung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02
    Eine Spezialtätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fordert eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nicht technische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (vgl. BAG vom 25.05.1988 -- 4 AZR 790/87 -- und vom 14.02.1990 -- 4 AZR 548/89 --).
  • BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87

    Eingruppierung eines Laboringenieurs als "Lehrkraft" im Sinne der Vorbemerkungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02
    Eine Spezialtätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fordert eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nicht technische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (vgl. BAG vom 25.05.1988 -- 4 AZR 790/87 -- und vom 14.02.1990 -- 4 AZR 548/89 --).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. August 2002 - 4 Sa 499/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14

    Zur Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Landespflege in die Entgeltgruppe 12

    Eine Spezialaufgabe im Sinne der Entgeltgruppe 12 liegt nicht schon dann vor, wenn der Angestellte Ingenieurleistungen erbringen muss, die nicht zum Ausbildungsgang seines Studiums gehören, aber in anderen Fachrichtungen eines Ingenieurstudiums vermittelt werden (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.08.2002 - 4 Sa 499/02 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 Sa 307/13

    Eingruppierung des Leiters des Arbeitsbereichs Krankenhaushygiene

    Eine Spezialaufgabe im Sinne der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 liegt nicht schon dann vor, wenn der Angestellte Ingenieurleistungen erbringen muss, die nicht zum Ausbildungsgang seines Studiums gehören, aber in anderen Fachrichtungen eines Ingenieurstudiums vermittelt werden (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.08.2002 - 4 Sa 499/02 - zitiert nach juris).
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